Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FGW Sachsen GmbH
Coschützer Straße 88, 01705 Freital
I. Allgemeines und Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der FGW Sachsen GmbH und ihren Geschäftspartnern, bei welchen es sich ausschließlich um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 i.V.m. § 14 BGB handelt (nachstehend „Kunde“ genannt), soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, Unternehmer zu sein und mit der Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
Angebote, Leistungen und Lieferungen des Unternehmens FGW Sachsen GmbH, welche in den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden im B2B-Bereich, welche diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, von diesen Bedingungen abweichen oder diese ergänzen, wird schon jetzt widersprochen, es sei denn, die FGW Sachsen GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FGW Sachsen GmbH können unter www.fgw-sachsen.de unter „AGB“ abgerufen werden.
Die FGW Sachsen GmbH bietet die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von mechanischen Bauteilen und Baugruppen in Einzelteil- bis zur Serienfertigung an.
II. Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind stets
• die Auftragsbestätigung der FGW Sachsen GmbH
• die Bestellung des Kunden an die FGW Sachsen GmbH
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• die anerkannten Regeln der Technik.Terminpläne gelten nie als Vertragsbestandteil.
III. Vertragsschluss
Auf die Bestellung des Kunden erfolgt eine ausdrückliche Auftragsbestätigung der FGW Sachsen GmbH. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung der FGW Sachsen GmbH zustande. Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform.
Die FGW Sachsen GmbH kann von vereinbarten Leistungen im Detail insoweit abweichen, als dadurch das Wesen der vertraglichen Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sonstige Änderungen sind von der FGW Sachsen GmbH gegenüber dem Kunden als Bauteiländerung anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
IV. Leistungen, Zahlungen, Preise
Die FGW Sachsen GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die FGW Sachsen GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. In diesem Fall tritt der Kunde jedoch ausschließlich in eine Vertragsbeziehung zur FGW Sachsen GmbH.
Die Leistungserbringung beginnt nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Kunde zu erbringen hat. Montageleistungen werden von der FGW Sachsen GmbH nicht erbracht.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten und sonstigen in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
Preise der FGW Sachsen GmbH verstehen sich netto ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart worden ist. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Rechnungen der FGW Sachsen GmbH ohne Fälligkeitsangaben sind ohne Abzug sofort fällig und spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel auszugleichen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Darüber hinaus kann die FGW Sachsen GmbH in diesem Fall das vereinbarte Zahlungsziel sowie eine Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig stellen.
Die FGW Sachsen GmbH ist berechtigt, für die ersten 3 Aufträge von Neukunden 100 % des Auftragswertes als Vorkasse bei Vertragsschluss zu berechnen.
Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt es an einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen an den Kunden angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung.
Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die die FGW Sachsen GmbH nicht zu vertreten hat, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichen, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf – in Zahlungsverzug. In diesem Fall steht der FGW Sachsen GmbH an der gesamten ausstehenden Leistung ein Zurückbehaltungsrecht zu.
V. Lieferung und Lieferfristen
Die FGW Sachsen GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn nicht wegen eines besonderen Interesses des Kunden ausnahmsweise eine Gesamtlieferung/Gesamtleistung vereinbart wird.
Lieferfristen müssen ausdrücklich, mindestens in Textform und verbindlich vereinbart werden.
Wird ein seitens der FGW Sachsen GmbH ausnahmsweise bestätigter, konkreter Liefertermin erheblich überschritten, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände für eine kürzere Nachfrist bestehen und diese schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, wobei ihm der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nur zusteht, wenn in Bezug auf die Überschreitung des Termins mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die FGW Sachsen GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
VI. Gefahrübergang
Erfüllungsort für die von der FGW Sachsen GmbH zu erbringenden Leistungen ist deren Firmensitz. Sofern die FGW Sachsen GmbH die Ware an Kunden versendet, liegt eine Schickschuld vor. Ist der Kunde ein Unternehmer, trägt er das Versendungsrisiko.
Den Versand nimmt die FGW Sachsen GmbH mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
VII. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln, Haftung, Verjährung
Die gelieferten Waren hat der Kunde, soweit für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft vorliegt, unverzüglich nach Erhalt mit der zumutbaren Gründlichkeit auf erkennbare Mängel, Funktionsfähigkeit, Zweckeignung, Stückzahlrichtigkeit, Gewicht und Größe zu überprüfen und entsprechende Rügen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung bzw. die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erst später erkennbare (verborgene) Mängel hat er innerhalb von 10 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich anzuzeigen.
Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, muss der FGW Sachsen GmbH die Gelegenheit zur Nachprüfung gegeben werden. Sofern berechtigte Mängelrügen vorliegen, leistet die FGW Sachsen GmbH für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wofür die FGW Sachsen GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Die Ersatzlieferung kann sich auf Teilleistungen oder mangelhafte Baugruppen oder Teile beschränken. Weitere gesetzliche Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.
Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden, die infolge fehlender oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden oder höherer Gewalt entstehen.
Werden von der FGW Sachsen hergestellte Komponenten in andere Anlagen eingesetzt bzw. eingebaut, erstreckt sich die Mangelhaftung nur auf die gelieferte Komponente.
Der Kunde ist verpflichtet, einen ihm etwa entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
Die FGW Sachsen GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Freitaler Geräte- und Werkzeugbau GmbH nicht für mittelbare und Folgeschäden wie zum Beispiel Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung der FGW Sachsen GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten).
Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung für die Vertragserfüllung wesentlicher Pflichten („Kardinalpflichten“) beschränkt sich die Haftung der FGW Sachsen GmbH auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens; im Falle fahrlässiger Verletzung anderer als Kardinalpflichten ist eine Haftung der FGW Sachsen GmbH ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer VII. gelten auch für Ansprüche nach § 478 BGB (Rückgriff des Wiederverkäufers auf den Lieferanten).
Für Fremderzeugnisse tritt die FGW Sachsen GmbH die Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung statt an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzen können, weil dieser nicht leistungsfähig ist, lebt die Gewährleistungsverpflichtung der FGW Sachsen GmbH wieder auf.
Soweit rechtlich zulässig beschränkt sich die Haftung der FGW Sachsen GmbH auf das von ihr versicherte Risiko.
Die FGW Sachsen GmbH hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme für Sachschäden in Höhe von 5.000.000 EUR je Versicherungsfall abgeschlossen.
Die FGW Sachsen GmbH haftet im Falle der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten für von ihr zu vertretende Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 5.000.000 EUR je Schadensereignis und nur in dem Umfang, wie die von ihr unterhaltene Betriebshaftpflichtversicherung für den jeweiligen Schaden Deckung gewährt.
Soweit hier die Herstellung einer Komponente geschuldet gewesen ist, haftet die FGW Sachsen GmbH bis zur Höhe des prozentualen Anteils der Herstellungskosten der Komponente an den Gesamtherstellungskosten des Gesamtprojekts, maximal im Umfang, wie die von ihr unterhaltene Betriebshaftpflichtversicherung für den jeweiligen Schaden Deckung gewährt.Im Übrigen haften die Vertragsparteien einander nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ansprüche gegen die FGW Sachsen GmbH verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – nach 2 Jahren nach Gefahrübergang bzw. ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 4 Jahren. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die das Gesetz zwingend eine längere Verjährung bestimmt hat.
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Es gelten hierfür die gesetzlichen Verjährungsfristen.
VIII. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche der FGW Sachsen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
IX. Erweiterter Eigentums- und Verarbeitungsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen der FGW Sachsen GmbH gegen den Kunden im Eigentum der FGW Sachsen GmbH. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt, ist die FGW Sachsen GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, die Ware weiterzuverkaufen, an Dritte weiterzugeben, diese zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die FGW Sachsen GmbH hat die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller offenen Forderungen der FGW Sachsen GmbH aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) übersteigt.
Der Kunde kann die Ware jedoch einbauen. Wird der Gegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der FGW Sachsen GmbH befindlichen Waren verbunden, erwirbt die FGW Sachsen GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert des verarbeiteten Gegenstands zur neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wenn die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde das anteilige Miteigentum an dieser Sache an die FGW Sachsen GmbH. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Der Kunde verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Die FGW Sachsen GmbH ermächtigt widerruflich den Kunden, die an die FGW Sachsen GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht der FGW Sachsen GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Die FGW Sachsen GmbH wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt.
Verhält sich der Kunde gegenüber der FGW Sachsen GmbH vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die FGW Sachsen GmbH vom Kunden verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und der FGW Sachsen GmbH alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die diese zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
X. Stornierung Auftrag
Storniert der Kunde den Auftrag, ohne dass die FGW Sachsen GmbH ihm einen wichtigen Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Kunde den Rücktritt des Vertrages aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Kunde, die bereits angefallenen Kosten sowie darüber hinaus den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 20 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt die Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
XI. Datenverarbeitung
Die FGW Sachsen GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die FGW Sachsen GmbH ist nicht berechtigt, diese Daten zu veräußern. Die FGW Sachsen GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Daten der Kunden ausschließlich nach den Vorschriften entsprechender Gesetze. Die entsprechende Datenschutzerklärung ist unter www.fgw-sachsen.de abrufbar.
XII. Firmenzeichen, Fotoaufnahmen
Die FGW Sachsen GmbH ist berechtigt, an den entsprechend hergestellten Produkten ein Firmen- oder sonstiges Kennzeichen anzubringen. Fotoaufnahmen der verschiedenen Projekte bzw. Arbeiten dürfen seitens der FGW Sachsen GmbH nicht ohne gesonderte Zustimmung für Werbezwecke gefertigt werden, dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Fotoaufnahmen für den internen Gebrauch sind hingegen zulässig.
XIII. Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der FGW Sachsen GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der FGW Sachsen GmbH, mithin Freital, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.